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Seit zehn Jahren in der Grauzone geduldet

Im Köniztäli wird in der Landwirtschaftszone Grüngut verwertet und kompostiert, obwohl das nicht zonenkonform ist und keine gültigen Baubewilligungen vorliegen. Dieser Zustand wird von Kanton und Gemeinde seit zehn ­Jahren geduldet. Nun ist eine Lösung in Sicht.

| Anina Bundi | Politik
Die Kompostieranlage auf der ehemaligen Abfalldeponie Gummersbach. Foto: Nik Egger
Die Kompostieranlage auf der ehemaligen Abfalldeponie Gummersbach. Foto: Nik Egger

Im Köniztäli, genauer auf dem Deponieareal im Gummersloch, wird Grüngut gesammelt, gehäckselt und auch kompostiert. Die Erde und die Holzschnitzel werden verkauft. Was ökologisch absolut sinnvoll ist, ist rechtlich nicht konform. Die Anlage liegt in der Landwirtschaftszone und für die Betriebsbauten liegen keine gültigen Baubewilligungen vor.

Seit zehn Jahren wird dieser Zustand von der Gemeinde Köniz und dem Kanton Bern geduldet. Der Kanton erneuerte regelmässig die Betriebsbewilligung, die Gemeinde als Eigentümerin des Lands und der Gebäude hat vor zwei Jahren gar den Mietvertrag um fünf Jahre verlängert. Wie ist das möglich?

Verlegen wäre schwierig

Genau das musste der Kanton dem Könizer Grossrat und Gemeindeparlamentarier Casimir von Arx (GLP) vor der Frühlingssession erklären. Unter dem Titel «Gilt das Planungsrecht auch im Gummersloch?» wollte von Arx wissen, wie es um die rechtliche Situation auf der ehemaligen Abfalldeponie steht und was der Kanton tut, um das geltende Recht durchzusetzen. 

Für die Duldung der widerrechtlichen Situation spreche, dass die Geruchsemissionen von grossen Kompostieranlagen in siedlungsnahen Gewerbezonen regelmässig zu Reklamationen führten, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Anfrage. In diesem Sinne gebe es eine «negative Standortgebundenheit». Das heisst, den Betrieb zu verlegen wäre schwierig, weil zukünftige Nachbarn sich wegen des Kompostgeruchs dagegen wehren würden.

Seit 1968 hatte die Gemeinde hier, mit Bewilligung des Kantons und so, wie das damals üblich war, alles in die Grube geworfen, was sich nicht mehr verwerten liess, vom Bauschutt bis zum Hausmüll. Die rechtliche Grauzone begann, als die Gemeinde 2013 beschloss, die Abfalldeponie definitiv aufzufüllen.

Nur mit Abfalldeponie konform

Die Grünabfallverwertung einer privaten Firma kam einige Jahre nach der Deponie aufs Gelände und ist vom Kanton ebenfalls bewilligt. Allerdings mit dem Zusatz, dass sie nur so lange konform sei, wie die Deponie benutzt wird. Danach müsse die Gemeinde das Land umzonen, um den Weiterbetrieb zu ermöglichen.

Das Regierungsstatthalteramt wies die Gemeinde deshalb 2014 an, die Umzonung mittels Überbauungsordnung rasch voranzutreiben. Im Gegenzug werde der Kanton die Betriebsbewilligung für Grünabfallverwertung aufrechterhalten und die fehlenden Baubewilligungen des Betriebs temporär dulden. «Das Regierungsstatthalteramt kann nur Bauten bewilligen, die langfristig zonenkonform sind und so beschloss man, alles gemeinsam mit der Überbauungsordnung zu regeln.»

Mehr Volumen als angenommen

Eine Überbauungsordnung ist nun, zehn Jahr später, in Planung. Es gebe verschiedene Gründe dafür, dass dies so lange gedauert habe, sagt Pestalozzi. Einerseits habe die Endauffüllung der Deponiegrube länger gedauert als geplant, unter anderem weil das Gesamtvolumen der Grube grösser war als zuerst angenommen. Aktuell ist die Endabdeckung und Rekultivierung in Arbeit. Zweitens habe die Gemeinde vom Kanton widersprüchliche Signale erhalten.

Widersprüchliche Signale vom Kanton

Zwar habe das Regierungsstatthalteramt von der Gemeinde verlangt, die Grünabfallverwertungsanlage mit einer Überbauungsordnung zu legalisieren. Auf eine erste Voranfrage vor fünf Jahren gab es dann aber einen negativen Bescheid – wobei sich die verschiedenen kantonalen Ämter laut Pestalozzi nicht einig waren. Erst nach der Aufforderung der Gemeinde, sich doch bitte zu einigen, gab es 2022 auf eine zweite Voranfrage einen positiven Entscheid, so Pestalozzi.

Wer schon einmal ohne Baubewilligung ein Dachfenster oder einen Hühnerstall gebaut hat und alles wieder abreissen musste, könnte sich hier über diese Ungleichbehandlung ärgern. Gemeinderat Pestalozzi hält mit der allgemeinen Situation dagegen: «Die Grüngutverwertung ist hier am richtigen Ort, wo sie niemanden stört, sie hat regionale Bedeutung und die Legalisierung ist in Arbeit.» Dass der Kanton Hand geboten habe zu einer pragmatischen Lösung, sei daher positiv zu werten.

Die rechtswidrige Situation wird demnach auch nicht mehr lange anhalten. Nach einer öffentlichen Mitwirkung will die Gemeinde den Entwurf der Überbauungsordnung dem Kanton zur Vorprüfung einreichen. Sobald dieser grünes Licht gibt, wird es eine öffentliche Auflage und schliesslich eine Volksabstimmung geben.


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