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«Auch Wildtiere haben ein Recht auf Leben»

Im Kanton Bern gilt, anders als in unseren Nachbarkantonen, keine Leinenpflicht während der Brutzeit. Madeleine Amstutz setzte sich in der vergangenen Herbstsession für die Leinenpflicht ein. 

| Linda Pfanner | Politik
In Kanton Bern gilt keine Leinenpflicht für Hunde. Symbolbild: pixabay
In Kanton Bern gilt keine Leinenpflicht für Hunde. Symbolbild: pixabay

Jeden Frühling während der Brutzeit reissen Hunde wehrlose Jungtiere im Wald. In der vergangenen Herbstsession reichte die SVP-Grossrätin Madeleine Amstutz deshalb eine Motion ein, mit welcher sie eine kantonale Leinenpflicht während der Brutzeit forderte. Nun wird das Thema wieder aktuell: Anfang April pflanzen sich wieder zahlreiche einheimische Vögel und Säugetiere fort. 

Damit Hunde die Wildtiere während der Brutzeit und Aufzucht ihrer Jungtiere weder stören noch jagen, gilt in einigen Kantonen eine gesetzliche Leinenpflicht, worauf Tierschutzorganisationen wie die Stiftung TBB in einer Medienmitteilung hinweisen. Dies gilt in den Nachbarkantonen Solothurn, Freiburg, Jura, Neuenburg und Luzern. Anders ist das in Bern. 

Bern hinkt nach

Das versuchte Amstutz letzten September zu ändern. Die Motion zur Leinenpflicht sei eine Reaktion auf das Anliegen, junge Wildtiere im Kanton Bern vor Hundeangriffen zu schützen. Amstutz betont, es handle sich nicht um eine generelle Leinenpflicht, sondern beschränke sich auf die Zeit der frisch geborenen Jungtiere im Wald. 

Amstutz plädiert auch an die Eigenverantwortung der Hundehaltenden: «Einzig während der Zeit der frisch geborenen Jungtiere braucht es mehr Rücksichtsmassnahmen.» Denn der Wald werde von verschiedenen Gruppen genutzt. «Wildtiere haben ein Anrecht auf Leben, wie Hunde ebenfalls», sagt Amstutz. 

Da in den Nachbarkantonen eine Leinenpflicht gelte, gebe es im Kanton Bern sogenannten Hundeausflugstourismus, sagt Amstutz. So, kämen Hundehalterinnen und Hundehalter aus den anliegenden Kantonen nach Bern, um mit dem Hund spazieren zu gehen. In Bätterkinden wurde vom Gemeinderat eine Regelung zur Leinenpflicht auf Gemeindeebene getroffen, um die vermehrt freilaufenden Hunde zu zügeln. «Das zeigt auf, dass an den Kantonsgrenzen ein Problem besteht», sagt Amstutz. 

Anders sieht das Tierärztin Linda Hornisberger, sie ist Hundehalterin und Ausbilderin für Rettungshunde bei REDOG. Sie setzt bei Hundehaltenden vor allem auf Eigenverantwortung: «Man sollte seinen Hund das ganze Jahr im Griff haben, nicht nur während der Setzzeit.» Die bestehenden Gesetze würden ausreichen, um die Tiere im Wald zu schützen. 

Geringe Fallzahlen 

Die Zahlen scheinen Hornisberger recht zu geben. Bern schneidet im Vergleich zu den Nachbarkantonen nicht schlechter ab. Im Kanton Bern wurden im Jahr 2022 laut der Fallwild-Statistik des Berner Jagdinspektorats 39 Rehe von Hunden gerissen. Im Kanton Solothurn etwa waren es deren 16. 

Doch im Kanton Bern gibt es deutlich mehr Hunde; abgerundet 66 000 Tiere. In den anliegenden Kantonen liegt die Anzahl Hunde dagegen jeweils unter 25 000. Daher gibt es auch weniger Wildrisse. Ausgehend von den 39 Hunderissen im Kanton Bern hiesse das: Von 1000 Hunden hätten 0,6 ein Wildtier gerissen. Im Kanton Solothurn wären es deren 0,8. 

Die Fallwild-Statistik zeigt auch auf, dass zwischen 2008 und 2016 insgesamt 686 Rehe von Hunden gerissen wurden. Der Autoverkehr hat im selben Zeitraum 14 568 Rehe auf dem Gewissen. Dabei geht die Zahl der durch Hunde getöteten Jungtiere Jahr für Jahr zurück. Für Hornisberger ein Zeichen, dass die Hunde zunehmend besser ausgebildet und ihre Haltenden achtsamer sind. 

Freilaufen zur Entspannung

Die Leinenpflicht bringe mehr Einschränkungen und Hindernisse als Nutzen und verhindere die richtige Entwicklung der Hunde. Hunde brauchten die Freilaufbewegung, so Hornisberger, nicht zuletzt aus gesundheitlichen Gründen.

Zudem sind Such- und Rettungshunde das ganze Jahr in Ausbildung und können nicht auf die Weiterbildung während der Brutzeit verzichten. Auch darf der Ausgleich zum angespannten Alltag der Arbeitshunde nicht unterschätzt werden. «Unsere Arbeitshunde brauchen zwischendurch Entspannung und müssen frei laufen können», sagt Hornisberger. 

Dies solle bei der Leinenpflicht die Ausnahme bilden, entgegnet Amstutz. Hunde, die für die Landwirtschaft eingesetzt würden oder Assistenzhunde  sollten während der Arbeit nicht betroffen sein von der Leinenpflicht. 

Ausnahmen schaffen Bürokratie.Damit aus dieser Ausnahmeregelung keine zusätzlichen bürokratischen Aufwände entstehen, will Amsutz bei der Umsetzung der Leinenpflicht auf Eigenverantwortung setzen. Es solle deswegen nicht mehr Wildhüter brauchen und es dürften keine Mehraufwände entstehen, sagt sie. 

Im Parlament drang sie mit ihrer Argumentation nicht durch. Der Grosse Rat lehnte ihre Motion mit 70 zu 63 Stimmen bei 12 Enthaltungen ab.

Hornisberger freut sich über das Ergebnis. Auch sie sieht in der Eigenverantwortung das wichtigste Mittel gegen solche Forderungen. Die Tiere im Wald müssen das ganze Jahr respektiert werden, der Hund solle immer auf Sichtweite sein und man müsse ihn immer abrufen können. «Wir können froh sein, dass in unserem Kanton der vernünftige Entscheid dagegen getroffen wurde. Jetzt müssen wir Hundehalter beweisen, dass wir dem auch gerecht werden», sagt Hornisberger. 


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