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Das ändert sich bei den Steuern im Kanton Bern

Der Bund gleicht die kalte Progression über die Steuerabzüge aus. Der Kanton Bern wartet damit bis zum
nächsten Jahr – weil er andere Berechnungsmethoden dafür habe, sagt Steuerverwalter Claudio Fischer. 

| Léonie Hagen | Wirtschaft
Steuern
Foto: Unsplash

Bis Anfang Februar ist es wieder so weit: Die Berner Steuerverwaltung verschickt ihre insgesamt fast 675 000 Steuererklärungen. In diesem Steuerjahr lassen sich deutlich grössere Abzüge geltend machen. Einerseits, weil die Maximalbeträge an die Säule 3a erhöht wurden. Für Steuerpflichtige mit Pensionskasse steigt dieser Betrag um 172 Franken – neu beträgt er 7056 Franken. Der Maximalbetrag wird bei der direkten Bundessteuer sowie den Kantons- und Gemeindesteuern ange­rechnet. 

Der Bund geht aber bereits weiter, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Kalte Progression bedeutet, dass die Löhne wegen der Teuerung zwar nominal steigen, aber real nicht mehr wert sind. Der Ausgleich soll verhindern, dass steigende Löhne zu höherer Steuerbelastung führen – und gerade Personen mit kleinen oder mittleren Einkommen am Ende weniger Geld bleibt. 

Zu diesem Zweck erhöht der Bund etwa den Zweiverdiener-Abzug von 13 400 auf 13 600 Franken. Der Kinderabzug steigt um 100 Franken und beträgt neu 6600 Franken. Auch bei Fahrkosten lassen sich 200 Franken mehr abziehen; für berufliche Aus- und Weiterbildungen sind es 700 Franken mehr. Besonders deutlich wird die Anpassung für Familien, deren Kinder drittbetreut werden: Statt der bisherigen 14 900 Franken können sie neu pro Kind und Jahr 25 000 Franken von der direkten Bundessteuer abziehen. 

Der Kanton Bern will zwar ähnlich umfassende Massnahmen ergreifen, aber erst im nächsten Steuerjahr. Das liege an den unterschiedlichen Berechnungsmethoden, sagte Steuerverwalter Claudio Fischer an einer Medienkonferenz. Der Kanton Bern habe die massgebliche Schwelle für die aufgelaufene Teuerung seit dem letzten Ausgleich erst später erreicht. Es gehe auch hier um einige Hundert Franken an ­Abzugsmöglichkeiten. Das beinhaltet Kinderabzüge, eine höhere Freigrenze bei der Vermögenssteuer sowie höhere Abzüge für Fahrtkosten sowie Aus- und Weiterbildungen. Den letzten solchen Ausgleich gab es 2011. 

Dafür führt der Kanton Bern per 2024 höhere Abzüge im Bereich der erneuerbaren Energien ein. Mit der Anfang Jahr in Kraft getretenen Steuer­gesetzrevision ist selbst produzierter Strom im Rahmen des Eigenbedarfs neu steuerfrei. Sämtliche Solaranlagen sind zudem nicht mehr Teil des amtlichen Werts. Und auch der Kanton Bern erhöht mit der Revision die Abzüge für Drittbetreung von Kindern, allerdings nur auf 16 000 Franken.

Sowohl der Bund als auch der Kanton führen zudem für das Steuerjahr 2024 neue Zinssätze ein. Wer seine Steuerrechnung vorzeitig bezahlt, erhält darauf von Kanton und Gemeinden 0,75 statt der vorherigen 0,25 Prozent Zinsen. Der Bund gibt sich noch grosszügiger: Er gewährt neu gar 1,25 Prozent. Doch auch die Verzugszinsen werden angepasst. Sie betragen neu 4,0 beziehungsweise 4,75 Prozent. 

Gar nichts ändert sich dagegen bei den Eingabefristen: Angestellte müssen ihre Steuererklärungen weiterhin bis zum 15. März einreichen, selbstständig Erwerbstätige bis zum 15. Mai. Auch die Fristverlängerung bis zum 15. Juli bleibt gratis, sofern sie online beantragt wird. 


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